E-Rechnung, ohne Ihr System zu wechseln
Ich entwickle E-Rechnungs-Software, wandle Ihre bestehenden Rechnungen in XRechnung und ZUGFeRD um und baue die Funktion direkt in Ihr ERP – ohne dass Ihr Team seine Prozesse ändern muss.
- Antwort in 24 Stunden
- Festpreis möglich
- Remote aus Deutschland
Formate und Standards, die ich umsetze
Fristen
Die Übergangsfristen laufen ab.
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Für das Ausstellen gelten gestaffelte Übergangsfristen.
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seit 01.01.2025
Empfang ist Pflicht
Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen im B2B annehmen können. Eine Zustimmung des Empfängers ist dafür nicht mehr nötig.
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bis 31.12.2026
Übergangsfrist beim Versand
Papier- und PDF-Rechnungen sind im B2B übergangsweise noch erlaubt – aber nur, wenn der Empfänger zustimmt.
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ab 01.01.2027
Pflicht ab 800.000 € Umsatz
Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen ihre B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen.
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ab 01.01.2028
Pflicht für alle
Alle inländischen B2B-Umsätze müssen als strukturierte E-Rechnung ausgestellt werden. Ohne Ausnahme.
Leistungen
Sechs Wege, wie ich Ihre Rechnungsprozesse pflichtkonform mache
Von der einzelnen Vorlage bis zur vollständigen ERP-Integration. Sie sagen mir, wo Sie heute stehen – ich baue nur das, was tatsächlich fehlt.
E-Rechnungs-Software entwickeln lassen
Individuelle Software, die E-Rechnungen erzeugt, validiert, versendet und empfängt – als eigene Anwendung oder als Modul in Ihrem System.
- Erzeugen und prüfen
- Senden und empfangen
- Passt in Ihr System
Rechnungen in E-Rechnungen umwandeln
Bestehende PDF-, Papier- oder Altsystem-Rechnungen werden zu gültigen XRechnungen oder ZUGFeRD-Dateien – inklusive Prüfprotokoll.
- PDF wird hybrid
- Altformate werden Norm
- Nachvollziehbar
Konverter-Software entwickeln
Ein eigener Konverter für Ihr Haus: Sie geben das Quellformat vor, ich baue die Pipeline mit Mapping, Validierung und Fehlerbehandlung.
- Mapping nach Ihren Regeln
- Batch oder API
- Fehler im Klartext
E-Rechnung im ERP erzeugen
Ihr ERP kann noch keine E-Rechnung? Ich baue die Funktion nach – als Erweiterung, Schnittstelle oder Zwischenschicht.
- Ihr System bleibt
- Automatisch im Ablauf
- Status zurück ins ERP
GoBD-konforme Archivierung
Revisionssichere Ablage Ihrer Rechnungen: unveränderbar, vollständig, maschinell auswertbar und über die gesamte Aufbewahrungsfrist nachvollziehbar.
- Unveränderbar
- Auffindbar
- Dokumentiert
E-Rechnung aus Excel und Word erstellen
Ihre bestehende Rechnungsvorlage in Word oder Excel erzeugt zusätzlich eine gültige E-Rechnung – gleiches Layout, gleicher Ablauf, ein Klick.
- Ihr Layout bleibt
- Ein Klick genügt
- Geprüft vor dem Versand
- Empfangspflicht ist bereits aktiv
- 2025 Empfangspflicht ist bereits aktiv
- bis zur Antwort auf Ihre Anfrage
- 24 h bis zur Antwort auf Ihre Anfrage
- revisionssichere Aufbewahrung
- 10 Jahre revisionssichere Aufbewahrung
- Prozessänderungen für Ihr Team
- 0 Prozessänderungen für Ihr Team
Ablauf
Vom Erstgespräch zur laufenden Lösung
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01 30 Minuten
Erstgespräch
Wir klären, welche Formate Sie brauchen, was Ihr System heute kann und wo es genau klemmt. Kostenlos und unverbindlich.
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02 2 bis 5 Tage
Analyse und Angebot
Ich sehe mir Ihre Rechnungsdaten und Ihr System an und schicke Ihnen ein Angebot mit klarem Umfang, Zeitplan und Preis.
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03 ab 1 Woche
Umsetzung
Entwicklung in kurzen Abstimmungsrunden. Sie sehen jede Woche einen lauffähigen Stand statt einer Präsentation.
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04 laufend
Test, Übergabe und Support
Validierung gegen die offiziellen Prüfregeln, Dokumentation, Einweisung – und Support, wenn sich Formate oder Fristen ändern.
Formate
Welches Format Sie wirklich brauchen
Nicht jedes Unternehmen braucht alles. Die Wahl hängt davon ab, an wen Sie fakturieren und ob ein Mensch die Rechnung noch lesen können soll.
| Format | Einsatz | Hinweis |
|---|---|---|
| XRechnung 3.0 | Öffentliche Auftraggeber, Bund und Länder | Reines XML, CIUS zur EN 16931 |
| ZUGFeRD 2.3 / Factur-X | B2B, wenn die Rechnung auch lesbar bleiben soll | PDF/A-3 mit eingebettetem XML |
| Peppol BIS Billing 3.0 | Versand über das internationale Peppol-Netzwerk | Zugang über einen Access Point |
| UBL 2.1 und UN/CEFACT CII | Die beiden Syntaxen hinter der Norm | Grundlage von XRechnung und ZUGFeRD |
| EDIFACT und IDoc | Bestehende EDI-Strecken im Konzernumfeld | Mapping auf EN 16931 möglich |
Häufige Fragen
Was Kunden vorher wissen wollen
Muss ich meine Rechnungssoftware wechseln?
In den meisten Fällen nicht. Ich erweitere das, was Sie haben – als Modul, Schnittstelle oder kleinen Dienst daneben. Ein kompletter Systemwechsel ist die teuerste Lösung und selten die nötige.
Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail noch aus?
Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein einfaches PDF nicht mehr als E-Rechnung. Im B2B ist es während der Übergangsfrist bis Ende 2026 noch zulässig, wenn der Empfänger zustimmt. Danach nicht mehr.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist reines XML und der Standard gegenüber öffentlichen Auftraggebern. ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebettetem XML: Menschen sehen die gewohnte Rechnung, Maschinen lesen die strukturierten Daten. Beide erfüllen die EN 16931.
Wie lange dauert ein Projekt?
Eine Konvertierung bestehender Rechnungen ist häufig in ein bis zwei Wochen produktiv. Eine ERP-Anbindung mit Versand, Empfang und Archivierung liegt meist bei vier bis acht Wochen.
Ist die Archivierung wirklich GoBD-konform?
Ich setze die technischen Anforderungen um: Unveränderbarkeit, lückenlose Protokollierung, Vollständigkeit und maschinelle Auswertbarkeit, inklusive Verfahrensdokumentation. Die steuerrechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls bleibt Sache Ihres Steuerberaters.
Was kostet das?
Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot mit festem Umfang. Konverter und Vorlagen-Erweiterungen biete ich in der Regel zum Festpreis an, größere Integrationen rechne ich nach Aufwand ab.
Kontakt
Erzählen Sie mir, wo es klemmt
Beschreiben Sie kurz Ihre Situation: welches System, welche Formate, welche Frist. Sie bekommen innerhalb von 24 Stunden eine ehrliche Einschätzung – auch dann, wenn die Antwort lautet, dass Sie mich dafür nicht brauchen.
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- Antwort innerhalb von 24 Stunden
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